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1. Geltung der Bedingungen
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Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen im Einzelfall
schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sonstige
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung.
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Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
3. Sonderbedingungen bei der Lieferung von Software
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Die Lieferung von Software erfolgt in installationsfähiger Form mit
Installationsanweisungen. Installieren wir die Software aufgrund ausdrücklicher
Vereinbarung selbst, so ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderliche Maschinenzeit
und das erforderliche Bedienungspersonal für die Dauer der Installation kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Die Vorgehensweise und der Termin für die Installation werden im
gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
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Soweit eine Einführungsunterstützung durch uns erforderlich ist, ist hierüber eine
gesonderte Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für die Schulung von Mitarbeitern des
Kunden.
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Die Benutzung der von uns gelieferten Programme und Dokumentationen einschließlich
ihrer Änderung und der hergestellten Kopien ist ausschließlich auf der im Auftrag näher
bezeichneten Zentraleinheit und den vorhandenen Peripheriegeräten gestattet, und zwar
unter dem im Auftrag erwähnten Betriebssystem.
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Die Vervielfältigung der überlassenen Programme in maschinenlesbarer oder
ausgedruckter Form einschließlich der dazugehörigen Dokumentation ist nur in dem Umfang
zulässig, wie dies zur Ausnutzung der vertragsmäßigen Benutzung erlaubt und
erforderlich ist.
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Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
4. Sonderbedingungen für Dienstleistungen wie Reparaturen etc.
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Das Entgelt für Leistungen unserer Mitarbeiter ist nach den für ihre Tätigkeit
aufgewendeten und nachgewiesenen Zeiten einschließlich der Reisezeiten zu berechnen
(Zeithonorare) zzgl. der Nebenkosten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart
wurde.
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Die Höhe der Stundensätze basiert auf unserem bei Auftragserteilung gültigen
Honorarverzeichnis, das bei uns eingesehen oder jederzeit angefordert werden kann. Darin
ist die Höhe der Werkstattpauschale festgelegt. Diese wird erhoben, wenn nach der
Fehlersuche vom Kunden keine Reparatur gewünscht wird.
5. Treue- und Mitwirkungspflichten
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Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende
Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu
behandeln und auf Wunsch von unseren Mitarbeitern eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
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Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten
Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d.h., insbesondere den notwendigen
Zugang zu verschaffen und uns das erforderliche Bedienungspersonal zur Verfügung zu
stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen, hat er die uns dadurch entstehenden
Wartezeiten zu vergüten.
6. Preise und Zahlung
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Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk oder ab Lager zuzüglich Verpackung,
Fracht und Versicherung.
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Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung bar ohne jeden Abzug frei der von uns
benannten Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
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Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können Im
Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der
Wechsel eingelöst wird.
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Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Konto-Korenkredite, jedoch mindest 5% zu berechnen.
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Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn wir eine
bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen
konnten, also insbesondere bei Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns
gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu
kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen
einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7. Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen und -leistungen
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Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind freibleibend und
dienen lediglich der Information unseres Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin.
Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
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Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Erfolgt eine im Einzelfall vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, wird der Lauf der
Lieferfrist für die Dauer des Zahlungsverzuges zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit
gehemmt.
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Ergeben sich nach Vertragsabschluß Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund sonstiger für uns unvorhersehbarer und unvermeidbarer
Ereignisse - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - so
haben wir diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrage zurückzutreten, wenn das
Ereignis höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis
darstellt. Soweit Teilleistungen von uns bereits erbracht oder uns möglich sind, kann
deren Rücktritt auf den nicht erfüllbaren Teil beschränkt werden, soweit dies dem
Kunden zumutbar ist. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen andauert oder aber dem
Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrage entweder ganz oder aber hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, hat er
Teilleistungen entgegenzunehmen. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von
unserer Verpflichtung ganz oder teilweise frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur
berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
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Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
haben oder uns aufgrund erfolgter Nachfristsetzung in Verzug befinden, ist der Kunde zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche insbesondere wegen
Nichterfüllung sowie auf Erstattung des Verzugsschadens sind jedoch ausgeschlossen, es
sei denn, unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Kunde
Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden
ausgeschlossen.
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Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn,
deren Entgegennahme ist dem Kunden unzumutbar.
8. Widerrufs- und Rückgaberecht
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Vorbehaltlich der Regelung in 8.2 ist der Kunde berechtigt,
seine auf den Vertragsschluß gerichtete Willenserklärung innerhalb von 15
Tagen ab Eingang der Waren beim in der Bestellung genannten Empfänger zu
widerrufen. Der Widerruf kann durch schriftliche Erklärung auf einem
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
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Das Widerrufsrecht nach 8.1 gilt nicht bei Verträgen
- mit Kunden die keine Verbraucher sind; oder
- zur Lieferung von Video- und Audioaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden.
Im übrigen gelten § 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 3 FernAbsG.
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Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Bestellwert von Euro
40,00 trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten.
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Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware oder anderweitiger
Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der
Kunde uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Wir sind berechtigt,
die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen.
9. Gefahrübergang und Entgegennahme
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Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen
hat.
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Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Wir sind jedoch
verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser
verlangt.
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Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Besteller mit den ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
10. Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns,
gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden.
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Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns
unverzüglich davon zu benachrichtigen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger andauerndem
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur
Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung
der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
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Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab.
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Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu
unserem Widerruf einzubeziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in 6 Ziffer 5
genannten Fällen. Ist der Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine
Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt
um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
verpflichtet.
11. Gewährleistung und sonstige Haftung
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Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Kommen wir nach
schriftlicher Aufforderung des Kunden den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder
führen soweit zumutbar mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum
vertraglich vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
berechtigt.
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Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, jegliche Schadensersatzansprüche wie z.B. aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
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Ist unser Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht
voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ulm
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
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